Gebühren
Liebe Eltern,
Wir halten uns bei den Elternbeiträgen an die Empfehlungen der Caritas.
Geschwisterkinder
erhalten 10% Rabatt auch wenn Sie in zwei unterschiedlichen Einrichtungen sind.
Beispiel: Kind
1 ist 5 Jahre und besucht eine Regelgruppe Wolkenpurzler und Kind 2 ist 1,5
Jahre besucht die Kinderkrippe.
Eine Mitgliedschaft im Trägerverein sind pro Jahr 20,00 € und werden an den Beitrag angerechnet.
Mit diesem Beitrag finanzieren wir z.B. Schulungen für unser
Personal
Regelgruppe Kinder im
Alter von 2,5 bis Einschulung
Essensgeld beträgt derzeit 4,20€ pro Kind pro Essen
Gültig ab September 2025
|
Std. / Wo. |
Std. Tag |
Neu 2025 Regelbereich Ü3 |
|
20 -25 |
4 bis 5 |
180,00
€ |
|
25-30 |
5 bis 6 |
196,00
€ |
|
30-35 |
6 bis 7 |
212,00
€ |
|
35-40 |
7 bis 8 |
228,00
€ |
|
40-45 |
8 bis 9 |
244,00
€ |
|
45-50 |
9 bis 10 |
260,00
€ |
Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, leistet der Freistaat Bayern
bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von 100,00 € pro Kind und Monat.
Der monatliche Grundbeitrag wird
entsprechend reduziert.
Kinderkrippe im Alter
von 1 Jahr bis 3 Jahre
Essensgeld beträgt derzeit 3,90€ pro Kind pro Essen
Frühstücksgeld für die Krippen beträgt derzeit 12,00 Euro pro Monat pro Kind
Gültig ab September 2025
|
Std. / Wo. |
Std. Tag |
Neu 2025 Krippenbereich U3 |
|
20 -25 |
4 bis 5 |
249,50 € |
|
25-30 |
5 bis 6 |
266,50 € |
|
30-35 |
6 bis 7 |
276,50 € |
|
35-40 |
7 bis 8 |
286,50 € |
|
40-45 |
8 bis 9 |
296,50 € |
Hinweis zum Antrag auf Krippengeld:
Sie
können als Eltern einen Antrag auf Krippengeld beantragen.
Allerdings
sind diese an Einkommensgrenzen gekoppelt.
Weiter Informationen finden Sie unter:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php
Die zuständige Behörde für das Bayerische Krippengeld ist die das ZBFS.